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"WENN DER ALLTAG ZU GROSS WIRD, SIND WIR DA."

Jörg Beniermann, Geschäftsführer 

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Herzlich Willkommen

Es sind oft die leisen Veränderungen, die den Alltag herausfordernd machen.

Wir sind da, wenn Unterstützung gebraucht wird, menschlich, respektvoll und mit Zeit.

Gemeinsam den Alltag leichter machen.

Es gibt Tage, an denen der Alltag zu groß wird. Wege werden länger, Aufgaben schwerer, Einsamkeit lauter. Genau in diesen Momenten sind wir da.

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Alltagsfreude Beniermann begleitet Menschen mit Pflegegrad - und ihre Angehörigen -  mit Zeit, Herz und echter Nähe. Nicht im Minutentakt. Nicht unter Druck.

Sondern mit Aufmerksamkeit, Geduld und Respekt.

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Was viele Familien kennen:

Es gibt Tage, an denen alles schwerer wird.

Wege dauern länger.

Termine kosten Kraft.

Gespräche fehlen.

Angehörige funktionieren – aber kommen selbst an ihre Grenzen.

 

Viele Familien tragen enorm viel.

Oft still.

Oft zu lange allein.

 

Und genau hier beginnt Überforderung.

Unterstützung mit Zeit und Herz.

Mein Name ist Jörg Beniermann

​Seit über 20 Jahren begleite ich Menschen im Pflege- und Betreuungsbereich.

Ich habe viele Lebensgeschichten gehört. Viele Sorgen gesehen.

Und ich habe erlebt, wie viel Unterschied es macht, wenn jemand wirklich Zeit hat.

 

Mit der Alltagsfreude Beniermann GbR habe ich einen Ort geschaffen, an dem Unterstützung nicht unter Druck entsteht.

Sondern in Ruhe. Mit Respekt. Mit echter menschlicher Nähe.

​

Unser Team unterstützt Menschen mit Pflegegrad im Alltag und entlastet Angehörige spürbar.

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Wir sind dabei als anerkannter Anbieter nach

§ 45a SGB XI tätig.

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Unser Service - Unterstützung, die wirklich ankommt.

Jeder Mensch ist anders.

Deshalb gestalten wir unsere Begleitung individuell und alltagsnah.

Sicherheit & Transparenz.

Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI können viele unserer Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden - je nach Pflegegrad (Stand 02/2026):

 

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat.

  •  Verhinderungspflege: bis zu 3.539 € jährlich. 

  • Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI , max. 40 % der Pflegesachleistungen können in Entlastungsleistungen umgewandelt werden.

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Alle Betreuungsleistungen sind auch privat als Selbstzahlerleistung buchbar.


Gemeinsam klären wir transparent und verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese sinnvoll für Ihre Situation einsetzen können. 

 Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Manchmal ist der erste Schritt der schwerste.

Aber er lohnt sich.

​

Ein unverbindliches Gespräch kann Klarheit schaffen und oft auch spürbare Entlastung bringen.​

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen.

​

Oder klicken Sie auf den Button und rufen Sie uns direkt an.

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Lärchenweg 2, 49843 Uelsen

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